Das Jahr 2019 ist fast vorbei, und 2020 steht vor der Tür. Mit dem neuen Jahr kommen auch wieder neue Gesetze auf die Verbraucher zu. Hier die wichtigsten Änderungen:
Mindestlohn und Mindestvergütung für Auszubildende
Ab dem 1. Januar wird der Mindestlohn auf 9,35 Euro pro Stunde steigen, er liegt jetzt bei 9,19 Euro. Auszubildende, die im kommenden Jahr eine Ausbildung beginnen, erhalten zum ersten Mal eine Mindestvergütung, die im ersten Lehrjahr bei mindestens 515 Euro liegen soll. Der Betrag soll schrittweise gesteigert werden bis 2023, dann soll der Betrag bei 620 Euro liegen.
Hartz-IV-Sätze steigen
Es sind zwar keine riesigen Summen, aber auch Hartz-IV-Empfänger können sich über mehr Geld freuen. Die Regelsätze sollen wie folgt steigen:
alleinstehende Langzeitarbeitslose: von 424 auf 432 Euro
Grundsicherung für Paare: 382 auf 389 Euro
Kinder aus Hartz-IV-Haushalten:
Kinder bis zu 5 Jahren von 245 auf 250 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahren erhalten 308 Euro
Jugendliche unter 18 Jahren bekommen 328 Euro
Renten
Voraussichtlich sollen die Renten im Westen ab Juli um 3,15 Prozent steigen, im Osten um 3,92 Prozent. Zusätzlich sollen rund vier Millionen Betriebsrentner einen Freibetrag von 159,25 Euro bei der Krankenversicherung erhalten.
Steuerentlastungen
Für das kommende Jahr ist eine Anhebung des Steuer-Grundfreibetrags auf 240 Euro vorgesehen. Es gibt auch eine Umsatzsteuersenkung, betroffen davon sind Monatshygieneartikel und elektronische Zeitschriften und Bücher, der Steuersatz sinkt von 19 auf 7 Prozent. Berufskraftfahrer erhalten zudem einen Pauschbetrag für Übernachtungen, und die Verpflegungspauschalen für Weiterbildungen und Dienstreisen steigen.
Strom
Strom wird im kommenden Jahr teurer. Bereits die Hälfte aller örtlichen Versorger haben Preiserhöhungen angekündigt zum Jahreswechsel.
Bahn- und Flugtickets
Während die Mehrwertsteuer auf Bahntickets von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt werden soll, wird die Luftverkehrssteuer zum 1. April erhöht. Allerdings steht die Senkung bei den Bahntickets noch nicht fest, die Erhöhung bei den Flugtickets ist aber beschlossen. So soll die Steuer steigen:
Innereuropäische Ziele: + 5,53 auf 13,03 Euro
Mittlere Distanzen bis 6.000 Kilometer: + 9,58 auf 33,01 Euro
Fernflüge: + 17,25 auf 59,43 Euro
Höhere Bußgelder für Autofahrer
Bei Verkehrsverstößen sollen Autofahrer künftig tiefer in die Tasche greifen müssen. Tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft, muss ein Autofahrer beispielsweise für das unerlaubte Parken auf dem Gehweg 55 Euro zahlen, 35 mehr als zuvor.
Kassenbon-Pflicht
Eine der wohl unsinnigsten Änderungen ist die Kassenbon-Pflicht. Demnach muss jeder Einzelhändler dem Kunden von Beginn des Jahres an einen Kassenbon aushändigen. Das System gilt für jeden Händler, der über ein elektronisches Kassensystem verfügt. Diese Belegausgabepflicht soll dafür sorgen, dass der Steuerbetrug bekämpft wird, bringt aber auch jede Menge neuen und unnötigen Müll. Um diese Müllflut zu unterbinden ist wohl auch eine Übermittlung des Bons per E-Mail oder App vorgesehen.
Masern-Impfpflicht und Arzttermine
In Schulen, Kindertagesstätten und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie Flüchtlingsunterkünften und bei der Tagespflege gilt ab März eine Masern-Impfpflicht. Sowohl Kinder als auch das dort arbeitende Personal müssen geimpft sein. Eine bundesweit einheitliche Telefonnummer soll ab Januar dafür sorgen, dass Patienten schneller einen Arzttermin bekommen. Die Nummer 116117 ist rund um die Uhr erreichbar.