Kostenfallen gibt es überall. Dazu gehören neben ungewollten Verträgen auch unseriöse Online-Anbieter und Abo-Fallen, in die immer wieder Verbraucher tappen. Am 15. März findet in diesem Jahr der Weltverbrauchertag statt. Die Verbraucherzentralen in Deutschland nehmen diesen Tag zum Anlass, um sich für faire Verbraucherverträge einzusetzen. Dementsprechend wurde für diesen Tag das Motto „Kostenfallen“ gewählt. In jeder Verbraucherzentrale im Land werden kostenlose Beratungen dazu angeboten, die meistens am 16. oder 17. März stattfinden. Verbraucher sollen so besser vor ungewollten Verträgen und Abzocke geschützt werden.
In vielen Beratungsstellen gehört es mittlerweile zum Alltag, dass Verbraucher mit Verträgen erscheinen, die sie zwar gar nicht brauchen und oft auch völlig unbewusst abgeschlossen haben, die sie jetzt aber sehr viel Geld kosten. In vielen Fällen ist der Grund dafür ein Werbeanruf. Auch der Besuch eines Mobilfunk-Shops kann durchaus zu solch einem Vertrag führen.
Verbraucherzentralen fordern Widerrufsrecht und Bestätigungslösung
Um diese Probleme zu lösen, fordern die Verbraucherzentralen ein Widerrufsrecht für Verträge, die Dauerschuldverhältnisse regeln und im Shop abgeschlossen werden. Das sind die Art Verträge, die den Verbraucher zu wiederkehrenden Leistungen verpflichten. Im Falle von Verträgen, die telefonisch abgeschlossen werden, fordern die Verbraucherzentralen eine Bestätigungslösung. Man ist sich sicher, dass diese ganzen unerwünschten Werbeanrufe mit Sicherheit sehr stark zurückgehen würden, wenn die Verträge erst dann wirksam werden, wenn es zu einer schriftlichen Bestätigung gekommen ist.
Kostenfallen – hier sollten Sie aufpassen
Kostenlose Testabos in unseriösen Streaming-Portalen sind bei Verbrauchern sehr beliebt. Sie locken die Kunden an, die gerne Filme und Serien schauen. Leider gehen viele dieser Testabos nach nur ein paar Tagen über in kostenpflichtige Jahresabonnements. In vielen Fällen existieren gar keine Hinweise dazu, oder der Verbraucher muss sehr genau suchen. Viele Unternehmen akzeptieren zudem keine Widerrufe. Die Kosten, die so entstehen können, sind immens.
Online-Ticketbörsen sind oft die letzte Anlaufstelle für Kunden, die Karten für seit Wochen ausgebuchte Sportveranstaltungen oder Konzerte suchen. Die Tickets werden meistens zu total überhöhten Preisen angeboten und mit unzulässigen Gebühren versehen. Im schlimmsten Fall sind die Tickets sogar gefälscht.
Kostenabrechnung über die Handyrechnung. Viele Drittanbieter nutzen die Möglichkeit, Kosten über die Handyrechnung des Kunden abzurechnen. Zwar gilt seit Februar diesen Jahres das sogenannte Redirect-Verfahren, bei dem der Kunde auf die Anbieter-Website geleitet wird, allerdings sorgt auch dies nicht für den kompletten Schutz. Wichtig ist hier vor allen Dingen, dass der Verbraucher aktiv wird. Es ist wichtig, dass ungewollte Abos und Käufe widerrufen werden. Die beste Möglichkeit, sich vor solchen Drittanbieter-Käufen zu schützen, ist die sogenannte Drittanbietersperre, die eingerichtet werden kann.
Beratung am Weltverbrauchertag
Wer bereits in eine solche Falle getappt ist oder sich insgesamt über die Möglichkeiten informieren möchte, gegen so etwas vorzugehen, sollte die kostenlosen Beratungen nutzen, die seitens der Verbraucherzentralen angeboten werden. An welchem Tag die Beratungen stattfinden, ist bei der jeweiligen Verbraucherzentrale zu erfahren.