Sie sind vom Dieselskandal betroffen?

Diese Schritte sind wichtig - damit Sie Ihr Geld zurückgewinnen!

Der Dieselskandal ist in der Presse immer noch heiß diskutiert. Denn nicht nur die Automobil-Hersteller müssen einen großen Schaden hinnehmen, auch viele Kunden kämpfen immer noch um einen Schadensersatz – und das zurecht. Die Erfolgszahlen sprechen dabei für sich, denn immer mehr Kunden gewinnen die Prozesse gegen die großen Autokonzerne. Wir informieren Sie über Ihre Möglichkeiten, damit auch Sie Ihr Geld zurückgewinnen und nennen Ihnen wichtige Aspekte, die Sie beachten müssen.

Die Erfolgsaussichten sind so gut wie noch nie:

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Welche Möglichkeiten bieten sich für Sie?

Über die Entwicklungen:

Seit dem Jahr 2015 ist bekannt, dass die Volkswagen AG in mehreren Millionen Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat. Zunächst stand dabei allerdings nur der Motorentyp EA189 (1.4, 1.6 und 2.0 TDI) im Vordergrund – schnell hat sich jedoch herausgestellt, dass weitaus mehr Motoren von der Manipulation betroffen sind. Das Landgericht Stuttgart hat zwischenzeitlich in mehreren Verfahren festgestellt, dass auch die Motoren mit den 2.7 und 3.0 Liter Hubraum unzulässige „Thermofenster“ enthalten, die die Betroffenen zur Rückgabe der Fahrzeuge gegen Erstattung des vollen Kaufpreises berechtigen. In vielen Fällen ist nun schnelles Handeln angesagt, da einige Ansprüche der Diesel-Besitzer mit Ablauf des Jahres 2019/2020 zu verjähren drohen.

Was bedeutet das für mich als VW Fahrer?

Die Ansprüche gegen VW sind in der Regel noch nicht verjährt: Die Verjährung eines Anspruchs setzt voraus, dass der Geschädigte Kenntnis vom Anspruchsgrund und vom Anspruchsgegner erlangt hat. Die Pressemitteilung von VW im September 2015 dürfte hierfür nicht ausreichend gewesen sein. Denn es ist nicht zwingend, dass Sie als Geschädigter die Pressemitteilung im Jahr 2015 überhaupt zur Kenntnis genommen haben bzw. wussten, dass es auch Ihr konkretes Fahrzeug betrifft. Die Verjährung dürfte daher erst in dem Jahr zu laufen begonnen haben, in dem Sie ein Rückrufschreiben von VW oder Ihrer Werkstatt erhalten haben. Diese Schreiben wurden erst Anfang 2016 versendet mit der Folge, dass die Verjährung frühestens Ende 2019/2020 eintritt. 

Für all diejenigen, die ihr Fahrzeug nach 2015 erworben haben, stellt sich das Problem der Verjährung ohnehin nicht. Die Verjährungsfrist kann natürlich erst dann zu laufen beginnen, wenn der jeweilige Anspruch entstanden ist. Da der Anspruch frühestens mit Kauf des Fahrzeugs entstehen kann, tritt die Verjährung folgerichtig erst ab dem 31.12.2019 ein. 

Gleiches gilt für die Kunden der 2.7 und 3.0 Liter Fahrzeuge: Hier wurde die Manipulation erst im Jahr 2017 bzw. 2018 bekannt. Eine Verjährung für solche Fahrzeuge ist erst ab dem Jahr 2020 bzw. 2021 zu erwarten.

Über die Entwicklungen:

Nach der Anordnung des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) im Juni 2018 musste auch der Automobilhersteller Mercedes Benz (Daimler AG) eine großangelegte Rückruf-Aktion starten. Rund 700.000 Fahrzeuge mit Diesel-Motoren sind in Europa betroffen, davon alleine in Deutschland circa 280.000. Genauso wie im Fall Volkswagen wurden auch bei Mercedes-Fahrzeugen die Abgas-Software manipuliert. Die Daimler AG muss deswegen die betroffenen Fahrzeuge zurücknehmen und mit einer neuen Abgas-Software ausstatten. Mercedes-Benz selbst teilte mit (was sich nun aber wohl als unwahr herausstellte – siehe unten), dass ausschließlich Varianten der Euro 6b-Norm betroffen sind. Dabei geht es wohl vor allem um die Modelle Mercedes Vito, C-Klasse, V-Klasse und GLC mit den Motoren OM651, OM642., OM622 und OM626. Der Automobilhersteller betonte jedoch, dass zusätzlich auch noch andere Modellvarianten vom Rückruf betroffen sein können.

Mit Urteilen vom 17.01.2019 (Az.: 23 O 178/18 und 23 O 172/18) hat das Landgericht Stuttgart die Daimler AG dazu verurteilt, die streitgegenständlichen Fahrzeuge zurückzunehmen und den Käufern den Kaufpreis zu erstatten. Ähnliches war bereits zuvor vom Landgericht Hanau und Landgericht Münster so entschieden worden.

(!) Das interessante aus den Verfahren vor dem Stuttgarter Landgericht ist nun allerdings, dass die relevanten Fahrzeuge (noch) nicht von einem amtlichen Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt betroffen waren. Unsere bisherige Auffassung, dass alle Fahrzeuge mit den o. g. Fahrzeugmotoren von Daimler manipuliert wurden, bestätigt sich also nach und nach. Das Gericht ist in beiden Verfahren der Auffassung der Klägerseite gefolgt, dass eine (unzulässige) Abschaltvorrichtung i.S.d. Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Nr. 10 VO (EG) 715/2007 in den Fahrzeugen verbaut wurde.

Trotz der Rückruf-Aktion und der angebotenen, neuen Software müssen Daimler-Kunden mit einem erheblichen Wertverlust und eventuellen Fahrverbot rechnen. Geschädigte Mercedes-Fahrer sollten sich daher vor den ersten Schritten rechtlichen Beistand suchen, um die verschiedenen Möglichkeiten der Entschädigung auszuloten. Die Vergangenheit hat im Zusammenhang der VW-Abgas-Manipulation gezeigt, dass die manipulierten Fahrzeug nach nur kurzer Zeit faktisch wertlos und unverkäuflich geworden sind.

Was bedeutet das für mich als Mercedes Fahrer?

Innerhalb der nächsten 1 1/2 Jahren sollen alle betroffenen Daimler-Fahrzeuge zurückgerufen werden. Die Erfahrung im VW-Skandal hat allerdings gezeigt, dass es nach einem Software-Update zu erheblichen Problemen mit dem Fahrzeug führen kann. Viele Kunden entscheiden sich daher gegen ein solches Software-Update. Da es sich um eine behördliche Aktion handelt, kann eine Verweigerung des Rückruf verschiedene Folgen haben. Alternativen zum Rückruf oder Verkauf ist die Rückabwicklung, am besten besprechen Sie Ihre Optionen mit uns durch.

Die Daimler AG arbeitet derzeit an einem passenden Software-Update, das bedeutet jedoch nicht, dass ein zurückgerufenes Fahrzeug nicht von einem Diesel-Fahrverbot betroffen sein kann. Erst kürzlich hat das Land Berlin verkündet, dass Einschränkungen für Besitzer von Euro-6-Dieseln nicht ausgeschlossen sind. Auch das höchste EU-Gericht hat entschieden, dass selbst die neusten Diesel-Fahrzeuge vom Verkehrs ausgeschlossen werden dürfen. Das bedeutet, dass trotz eines Updates die Zukunft der Diesel-Fahrzeuge weiterhin unsicher bleibt.

Durch die großangelegte Rückruf-Aktion von Mercedes-Benz musste der Automobilhersteller einige Image-Schäden einstecken. Nach Jahren der Rekordgewinne befindet sich der Konzern derzeit auf einer Talfahrt und diese kann sich auch auf den Fahrzeughalter auswirken. Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass die Rückruf-Aktion mit einem erheblichen Wertverlust der Fahrzeuge einhergeht. Ein Weiterverkauf Ihres Mercedes-PKWs könnte für Sie daher ein finanzieller Verlust bedeuten. Machen Sie daher lieber früher als später Ihre Ansprüche gegenüber dem Verkäufer und Hersteller geltend.

Über die Entwicklungen:

Mit Opel steht der nächste deutsche Autobauer im konkreten Verdacht, die Abgase von Dieselfahrzeugen mit umstrittenen Software-Funktionen manipuliert zu haben. Ermittler durchsuchten mehrere Stunden lang wegen möglichen Betrugs Geschäftsräume in Rüsselsheim und Kaiserslautern. Laut Bundesverkehrsministerium gibt es schon einen amtlichen Rückruf für rund 100.000 Autos der Typen Insignia, Cascada und Zafira. Es sind nach den jüngsten Erkenntnissen allerdings noch weitaus mehr Fahrzeugtypen und Motovarianten betroffen. Das Landgericht Stuttgart hat bereits in diversen Diesel-Fahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung bestätigt, die noch nicht von einem amtlichen Rückruf betroffen waren. Wir gehen davon aus, dass sämtliche Opel-Diesel manipuliert wurden, denn in sämtlichen Fahrzeugen von Opel sind sog. „Thermofenster“ verbaut, was nichts anderes darstellt als einen Temperaturbereich, in dem die Abgasreinigung abgeschaltet wird. Autobauer begründen diese Abschalteinrichtungen mit dem sogenannten Motorschutz vor allem bei Kälte oder Hitze. Bei vielen Modellen gibt es aber Zweifel daran, ob dies wirklich notwendig ist. Die fraglichen Opel-Katalysatoren sollen nämlich schon bei Außentemperaturen unterhalb von 18 Grad Celsius in ihrer Wirkung nachgelassen haben. Das LG Stuttgart hält dies für unzulässig mit der Folge, dass die betreffenden Fahrzeuge ohne Nutzungswertersatz für die gefahrenen Kilometer an den Hersteller gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurückgegeben werden könnenMercedes-Benz selbst teilte mit, dass ausschließlich Varianten der Euro 6b-Norm betroffen sind. Dabei geht es wohl vor allem um die Modelle Mercedes Vito, C-Klasse, V-Klasse und GLC mit den Motoren OM651, OM642., OM622 und OM626. Der Automobilhersteller betonte jedoch, dass zusätzlich auch noch andere Modellvarianten vom Rückruf betroffen sein können. Außerdem sind immer nur Fahrzeuge aus bestimmten Produktionszeiträumen betroffen, nicht ganze Modellreihen. Welche Fahrzeuge genau zurückgerufen werden, können Sie dem grauen Kasten entnehmen. Trotz der Rückruf-Aktion und der angebotenen, neuen Software müssen Daimler-Kunden mit einem erheblichen Wertverlust und eventuellen Fahrverbot rechnen. Geschädigte Mercedes-Fahrer sollten sich daher vor den ersten Schritten rechtlichen Beistand suchen, um die verschiedenen Möglichkeiten der Entschädigung auszuloten.

Was bedeutet das für mich als Opel Fahrer?

Opel arbeitet derzeit an einem passenden Software-Update, das bedeutet jedoch nicht, dass ein zurückgerufenes Fahrzeug nicht von einem Diesel-Fahrverbot betroffen sein kann. Erst kürzlich hat das Land Berlin verkündet, dass Einschränkungen für Besitzer von Euro-6-Dieseln nicht ausgeschlossen sind. Auch das höchste EU-Gericht hat entschieden, dass selbst die neusten Diesel-Fahrzeuge vom Verkehrs ausgeschlossen werden dürfen. Das bedeutet, dass trotz eines Updates die Zukunft der Diesel-Fahrzeuge weiterhin unsicher bleibt. Durch die großangelegte Rückruf-Aktion von Opel musste der Automobilhersteller einige Image-Schäden einstecken. Nach Jahren der Rekordgewinne befindet sich der Konzern derzeit auf einer Talfahrt und diese kann sich auch auf den Fahrzeughalter auswirken. Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass die Rückruf-Aktion mit einem erheblichen Wertverlust der Fahrzeuge einhergeht. Ein Weiterverkauf Ihres Opel-PKWs könnte für Sie daher ein finanzieller Verlust bedeuten. Machen Sie daher lieber früher als später Ihre Ansprüche gegenüber dem Verkäufer und Hersteller geltend.

Über die Entwicklungen:

Im ersten offiziell bekannt gewordenen Urteil verurteilte das für den Fahrzeug-Hersteller heimische Landgericht Stuttgart den Sportwagenhersteller zur Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 60.000 Euro. Es ging um einen Cayenne der Schadstoffklasse 6. Das Gericht wirft Porsche vor, aus Profitgier die Abgasanlage manipuliert zu haben (Urt. v. 25.10.2018, Az. 6 O 175/17). Zuvor wurde Porsche bereits vom LG Kiel zum Schadensersatz wegen einer illegalen Abschalteinrichtung verurteilt. Das Landgericht Dortmund hat dies mit Urteil vom 15. Januar 2019 (Az.: 12 O 262/17) nun nochmals bestätigt. In der aktuellen Situation macht es vor diesen Hintergrund natürlich Sinn, den betroffenen Porsche-Diesel zurückzugeben und sich den Kaufpreis erstatten zu lassen. Die Wertverluste, die durch die bekannt gewordene Manipulation eintreten, sind immens. Auch Porsche hat seine Diesel-Kunden betrogen – so viel steht fest. Die Porsche AG musste daher bereits Ende 2017 europaweit 22.000 Porsche Cayenne 3,0 TDI V6, Schadstoffklasse 6) zurückrufen. Der Macan TDI und über 6000 Cayenne mit 4,2 Liter-TDI-Motor sowie das Panamera-Modell sollten diesem Rückruf noch folgen. Sollten sich die Verdachtsmomente gegen weitere Motoren, insbesondere der Schadstoffklasse 5 erhärten, drohen weitere Rückrufaktionen. Die Rückrufaktionen wurden vom Bundesverkehrsminister angeordnet und geschehen nicht freiwillig. Zulassungsverbote für Porsche-Modelle stehen im Raum und erhebliche Wertverluste der Fahrzeuge waren bereits auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu verzeichnen. Was aber besonders brisant ist: Das Software-Update führt nach den jüngsten Erkenntnissen und den Erfahrungen im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal zu folgenschweren Problemen mit dem Fahrzeug: Versottung des AGR-Ventils, Leistungsverlust, Steigender Kraftstoffverbrauch, Motor-Ruckeln (u.v.m.) sind die Folgen des angeblich „unbedenklichen“ Software-Updates des Herstellers.

Was bedeutet das für mich als Porsche Fahrer?

Nicht nur für die Porsche-Besitzer, sondern auch für alle anderen vom Diesel-Skandal betroffenen Fahrzeughalter, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen eine Nachrüstung hat und wie hoch der Wertverlust des betroffenen Fahrzeugs ist. Wer derzeit einen gebrauchten Diesel verkaufen möchte, muss in den meisten Fällen enorme Abschläge in Kauf nehmen, wenn er überhaupt noch einen Käufer findet. Der Gebrauchtwagenmarkt ist eingebrochen und die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen nimmt täglich ab; zumal nach der Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts auch EURO 6 Diesel nun von deutschen Großstädten ausgeschlossen werden dürfen. Neben der Rückabwicklung des Kaufvertrags kann auch der Widerruf des Autokredits ein erfolgsversprechender Weg sein, sein Auto zurückzugeben; gerade für all diejenigen, die derzeit noch über keine Rechtsschutzversicherung verfügen. Sie haben Ihr Fahrzeug finanziert?

Meldungen aus Nachrichtenportalen:

Daimler muss 870 Millionen Euro Diesel-Buße zahlen

Wegen manipulierter Abgaswerte hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Bußgeld gegen den Konzern verhängt. Daimler will keine Rechtsmittel einlegen. Das Konzernergebnis sieht der Autobauer nicht in Gefahr.

VW-Abgasskandal: OLG Dresden spricht zwei Klägern Schadenersatz zu

Seitdem der Abgasskandal von Volkswagen bekannt wurde, streiten Kunden vor Gericht um Schadenersatz. Jetzt hat das OLG Dresden auch in zwei Fällen entschieden, dass Autobesitzern Entschädigungen zustehen.

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