Nach einigen Änderungen zu Beginn des Jahres kommen auch im Februar wieder neue Gesetze und Regelungen auf den Verbraucher zu. Unter anderem muss der Verbraucher damit rechnen:
WhatsApp stellt Unterstützung alter Betriebssysteme ein
Für viele mag diese Änderung unwichtig sein, weil sie sowieso jedes Jahr ein neues Handy kaufen. Es gibt aber noch viele Nutzer des Dienstes WhatsApp, die mit älteren Geräten unterwegs sind. Der Messengerdienst wird ab Februar den Support für ältere Versionen einstellen. Davon betroffen sind sowohl Android-Geräte als auch iPhones. Nicht mehr unterstützt werden die Android Version 2.3.7 und die iOS Version 8 sowie alle vorherigen Versionen der beiden Betriebssysteme. Dann ist es zwar nicht unmöglich, WhatsApp zu nutzen, allerdings nur noch eingeschränkt.
Abofallen am Handy
Die Handyrechnung flattert ins Haus und der Handybesitzer fällt vor Schreck fast um. Teure Überraschungen, die durch Abofallen auf die Handyrechnung kommen, sollen nun der Vergangenheit angehören. Seitens der Bundesnetzagentur werden den Mobilfunkunternehmen nun neue Regeln vorgegeben, die das Berechnen von Leistungen von Drittanbietern betrifft. Ziel ist der Schutz der Handybesitzer vor ungewollten Abrechnungen. Bisher war ein einziger Fingertip ausreichend, um Abos oder auch andere Käufe von Drittanbietern durchzuführen. Ab dem 1. Februar sollen die Nutzer nun auf eine Seite weitergeleitet werden, auf der dieser Kauf noch einmal extra bestätigt werden muss.
Neuregelungen in der Straßenverkehrsordnung und Bußgelder
Parken auf dem Gehweg oder Radweg oder auch in zweiter Reihe wird nun zu einer sehr teuren Angelegenheit. Bis zu 100 Euro kann dieser zweifelhafte Spaß dann kosten. Das ist erheblich mehr als zuvor, wo zwischen 15 und 30 Euro fällig wurden. Auch der Schutz der Fahrradfahrer wurde verbessert. Der Mindestabstand, den ein PKW zu ihnen einhalten muss, wurde auf 1,5 Meter innerhalb der Stadt und zwei Meter außerhalb festgesetzt.
Günstigere Bahncards
Bahnfahren wird günstiger, zumindest für alle, die eine Bahncard 25 oder 50 besitzen. Rund zehn Prozent weniger muss der Verbraucher nun dafür auf den Tisch legen. Das bedeutet bei der Bahncard 25 eine Ersparnis von 6,30 Euro, und bei der Bahncard 50 von 26 Euro. Alle normalen Fahrten sowie die Bahncard 100 und Sparpreis-Angebote sind bereits seit Januar günstiger. Die Vergünstigungen ergeben sich aus der Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 7 % im Bahnverkehr, diese gibt die Bahn an ihre Kunden weiter.
Großbritannien tritt aus der EU aus
Am 1. Februar ist es soweit, der Brexit tritt in Kraft, Großbritannien verlässt die EU. Allerdings wird sich für den Verbraucher noch nicht viel ändern, da noch bis zum 31.12.2020 eine Übergangszeit gilt.