Da stellt sich natürlich die Frage, wie lange es eigentlich dauern kann, wenn Fahrzeughalter über den sogenannten Individualweg klagen möchten. Eine Frage, mit der sich das Verbraucherportal rightnow.eu beschäftigt hat. Dafür wurden durch das Portal mehr als 1.000 Prozesse genau ausgewertet. Insgesamt vertritt das Portal in dieser Sache mehr als 11.000 Mandanten. Dabei wurde festgestellt, dass es je nachdem, wo sich der Standort des jeweiligen Gerichts befindet, erhebliche Unterschiede gibt.
Im Durchschnitt dauert ein solcher Prozess, beginnend von der Einreichung der Klage bis hin zum Urteil, in etwa 278 Tage, also mehr als neun Monate. Besonders schnell arbeiten die Richter am Landgericht Heilbronn. Durchschnittlich dauern die Prozesse dort 157 Tage. Recht schnell geht es auch in Frankenthal (Pfalz), bis zur Fällung des Urteils vergehen dort 168 Tage. Auch noch recht schnell geht es in Paderborn und Potsdam zu. In Paderborn dauert es rund 187 Tage, in Potsdam etwa 211 Tage.
Gerichte, an denen sich die Urteilsfällung hinzieht
In Hamburg benötigen die Dieselfahrer weitaus mehr Geduld. Dort müssen sie rund 418 Tage warten, bis ein Urteil verkündet wird. Das ist länger als ein Jahr. Nicht viel besser sieht es an den Landgerichten in Siegen (392 Tage), Dortmund (385 Tage), Gießen (381 Tage), Koblenz (370 Tage) und Nürnberg-Fürth (366 Tage) aus. Auch dort vergeht mehr als ein Jahr, bis ein Urteil gefällt wird. Absolut im Durchschnitt liegt das Landgericht Bochum, dort brauchen die Richter rund 279 Tage bis zur Verkündung. Mit diesem Wert kann sich Bochum allerdings nur Platz 24 der Analyse sichern. Das Landgericht Köln kann sich mit 267 Tagen noch vor Bochum platzieren, das Landgericht Darmstadt dagegen landet mit 289 Tagen dahinter.
Diese Analyse kommentiert Alexander Voigt, Rechtsanwalt von rightnow.eu, folgendermaßen:
Die Prozessdauer im Dieselskandal könne sich, abhängig vom Standort des jeweils zuständigen Gerichts, um bis zu acht Monate unterscheiden. Er sieht einen Grund dafür im großen Richtermangel, den es in Deutschland gebe. Die Prozesse im Dieselskandal zögen sich zwar zum Teil mehr als ein Jahr hin, allerdings nehme die Musterfeststellungsklage mindestens vier Jahre in Anspruch. Dies ginge mit einem enormen Wertverfall der Fahrzeuges und daraus resultierend mit einer geringeren Entschädigungssumme einher. Er rät jedem, der ein Teil des Musterfeststellungsverfahrens sei, aus der Sammelklage unbedingt noch vor dem 30. September auszutreten, denn danach gebe es kein zurück mehr. Aktuell schaffe es rightnow.eu, die Ansprüche ihrer Mandanten gegenüber dem Hersteller VW in einem Zeitrahmen von durchschnittlich sechs bis acht Monaten durchzusetzen. Dies gelinge deshalb, da nicht nur Gerichtsurteile erwirkt würden, sondern oft auch Vergleiche ausgehandelt würden.
Die Kosten des Prozesses
Wer bisher selbst klagen wollte, musste entweder eine Rechtsschutzversicherung haben, oder eigene Mittel aufwenden, um die Kosten des Prozesses zahlen zu können. Voigt teilte mit, dass ab sofort diese Kosten und auch das Risiko von rightnow.eu übernommen werden, und zwar in Kooperation mit dem Partner ROLAND ProzessFinanz AG. So soll den Kunden von VW dabei geholfen werden, ganz ohne das Durchlaufen des unsicheren Musterfeststellungsverfahrens viel schneller zu ihrem Anspruch zu kommen.
Die Rechte der betroffenen Kunden
Kunden, die vom Abgasskandal betroffen sind, können beim jeweiligen Hersteller die Auszahlung des Kaufpreises ihres Fahrzeuges geltend machen, und dafür ihr Auto zurückgeben. Als Alternative steht die Möglichkeit zur Verfügung, das Fahrzeug weiterhin zu nutzen, und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erhalten. Es ist auf rightnow.eu möglich, einen eventuellen Anspruch kostenlos prüfen zu lassen.
Die Grundlage der Analyse
Im Rahmen des Dieselskandals hat rightnow.eu mittlerweile mehr als 1.000 Urteile erwirken können. Unter anderem ist das Portal auch verantwortlich für den deutschlandweit ersten Prozesssieg im Abgasskandal vor einem Oberlandesgericht. Für diese Analyse wurden lediglich Prozesse von Gerichten herangezogen, an denen mindestens drei Urteile durch das Portal erwirkt werden konnten.