Für diese hohe Forderungsanzahl gibt es auch einen Grund: Die enormen Flugausfälle, die es im letzten Sommer aufgrund von Streiks bei Ryanair gegeben hat. Die irische Fluggesellschaft weigert sich allerdings weiterhin, seinen Fluggästen eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Sie argumentiert, dass die Streiks außergewöhnliche Umstände seien. Das sieht Aviclaim anders, und zieht nun vor Gericht.
Rüdiger Wittkop, langjähriger Experte im Bereich der Fluggastrechte und kooperierender Rechtsanwalt, bekräftigt die Entscheidung des Portals. Seiner Meinung nach versuche die Fluggesellschaft hier, finanzielle Einbußen zu kompensieren, die sie aber selbst verursacht hätten. Das dürfe nicht zu Lasten der Verbraucher gehen. Das sieht auch das EuGH so, und hat im Rahmen der TUI-Streiks auch entsprechend entschieden. Durch dieses Urteil werde der Stellenwert des Verbraucherschutzes unterstrichen, und es widerspreche der Weigerung von Ryanair, die Entschädigungsforderungen zu akzeptieren.
Remco Kuilman, der Gründer von Aviclaim, sagt, dass man davon überzeugt sei, dass die Passagiere einen Anspruch auf eine Entschädigung hätten, da sie Opfer des Personalkonflikts wurden, der bei Ryanair stattfand. Die offenen Ansprüche gegenüber Ryanair bezüglich der streikbedingten Flugausfälle belaufe sich mittlerweile schon auf mehr als 400.000 Euro. Die betroffenen Passagiere würden nun bereits lange genug auf die Entschädigung warten. Daher werde man nun Klagen einleiten, um die Forderungen entsprechend durchzusetzen.
Eine Liste mit mittlerweile 203 Ryanair-Flügen, für die eine Klage eingereicht wird, ist auf der Aviclaim Webseite zu finden.
Auch die britische Luftverkehrsbehörde CAA hat sich mittlerweile eingeschaltet. Sie kündigte rechtliche Schritte gegen Ryanair an und forderte ebenfalls, dass die betroffenen Passagiere eine Entschädigung erhalten. Die einzige Reaktion von Ryanair darauf war die Beendigung der Zusammenarbeit mit der Schlichtungsstelle ADR.